Google Meet – DSGVO-konform?
Preismodell: freemium
Hosting-Regionen: US
AVV / DPA: Verfügbar
Zertifizierungen: BSI_C5, SOC2, ISO27001
Über Google Meet
Google Meet ist die Video-Konferenz-Lösung von Google, die nahtlos in Google Workspace integriert ist und direkt aus Google Kalender oder Gmail gestartet werden kann. Ein DPA ist verfügbar, EU-Serverstandorte sind in Google Workspace wählbar. Google Meet zeichnet sich durch eine besonders unkomplizierte Bedienung ohne notwendige Client-Installation aus. Für Google-Workspace-Nutzer ist Meet die natürliche Wahl — externe Teilnehmer können über den Browser teilnehmen. Digitale Kommunikationsplattformen verbinden Teams und Kunden in Echtzeit und verarbeiten dabei sensible Gesprächs- und Metadaten. Wer Aufzeichnungen anfertigt, benötigt eine tragfähige Rechtsgrundlage; generell sind Verschlüsselung und geeignete technische und organisatorische Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO geboten. Die Daten werden in den USA verarbeitet. Ein rechtskonformer Einsatz setzt geeignete Garantien für den Drittlandtransfer voraus – etwa Standardvertragsklauseln nach Art. 46 DSGVO oder eine Zertifizierung unter dem EU-US Data Privacy Framework – sowie eine sorgfältige Risikobewertung. Da bei der Nutzung in der Regel eine Auftragsverarbeitung im Sinne von Art. 28 DSGVO vorliegt, ist der angebotene AVV eine wesentliche Voraussetzung für den rechtskonformen Betrieb. Das Freemium-Modell erlaubt den unverbindlichen Einstieg mit einer kostenfreien Version; bei wachsenden Anforderungen kann flexibel auf kostenpflichtige Pläne mit größerem Leistungsumfang gewechselt werden. Wer Google Meet für die digitale Kommunikation einsetzt, sollte die Drittlandthematik bewusst bewerten und die erforderlichen Garantien dokumentieren, bevor personenbezogene Daten verarbeitet werden. Damit Google Meet datenschutzkonform betrieben werden kann, sollten Unternehmen die Verarbeitung in ihr Datenschutzmanagement aufnehmen, Mitarbeitende sensibilisieren und Prozesse zur Wahrnehmung der Betroffenenrechte nach Art. 12 ff. DSGVO etablieren.
Häufige Fragen
Ist Google Meet DSGVO-konform?
Google Meet kann DSGVO-konform eingesetzt werden. Ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV/DPA) ist verfügbar. Da eine Verarbeitung in den USA stattfinden kann, sind die Drittlandübermittlung zu dokumentieren und geeignete Garantien sicherzustellen. Die Konformität hängt von der konkreten Nutzung ab.
Bietet Google Meet einen AVV (DPA) an?
Ja. Google Meet stellt einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV / Data Processing Agreement) gemäß Art. 28 DSGVO bereit.
Wo hostet Google Meet die Daten?
Google Meet verarbeitet Daten in: US. Eine Verarbeitung in den USA kann stattfinden.
Welche Zertifizierungen hat Google Meet?
Google Meet verfügt über: BSI_C5, SOC2, ISO27001.
Gibt es DSGVO-konforme Alternativen zu Google Meet?
Ja. DSGVO-konforme Alternativen mit EU-Hosting sind u.a.: Cisco Webex, GoTo Meeting, Jitsi Meet.
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